Prüfungsschema für den Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB, Art. 34 GG

Bearbeiter: Prof. Dieter Schmalz

Ausübung eines öffentlichen Amtes = Hoheitliches Handeln oder Unterlassen
Verletzung der einem Dritten (dem Anspruchsteller) gegenüber obliegenden Amtspflicht
 

- Amtspflicht
- gegenüber Anspruchsteller als Dritten (Drittgerichtetheit der Amtspflicht)
- gegenüber Anspruchsteller als Dritten (Drittgerichtetheit der Amtspflicht)
- Verletzung der Amtspflicht

  (Reihenfolge kann umgestellt werden, insbesondere kann zuerst die Amtspflichtverletzung und erst danach die Drittgerichtetheit der verletzten Pflicht geprüft werden)
Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
Schaden
  - Entstehen eines Schadens (§ 249 BGB)
- Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden
Schaden sachlich und personal nicht außerhalb des Schutzzwecks der Amtspflicht (kann auch im Zusammenhang mit der Amtspflicht geprüft werden)
Anspruchsgegner: Anstellungskörperschaft
 

- Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit (§ 839 I 2)
- Keine Rechtsmittelversäumung (§ 839 III)
- Richterspruchprivileg (§ 839 II; darunter fällt auch die Entscheidung über eine einstweilige Verfügung: BGH NJW 2005, 436)
- Mitverschulden (§ 254)