Prüfungsschema für den Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB, Art. 34 GG
Bearbeiter: Prof. Dieter Schmalz
• | Ausübung eines öffentlichen Amtes = Hoheitliches Handeln oder Unterlassen |
• | Verletzung der einem Dritten (dem Anspruchsteller) gegenüber obliegenden Amtspflicht |
- Amtspflicht |
|
(Reihenfolge kann umgestellt werden, insbesondere kann zuerst die Amtspflichtverletzung und erst danach die Drittgerichtetheit der verletzten Pflicht geprüft werden) | |
• | Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) |
• | Schaden |
- Entstehen eines Schadens (§ 249 BGB) - Kausalität zwischen Amtspflichtverletzung und Schaden |
|
• | Schaden sachlich und personal nicht außerhalb des Schutzzwecks der Amtspflicht (kann auch im Zusammenhang mit der Amtspflicht geprüft werden) |
• | Anspruchsgegner: Anstellungskörperschaft |
- Keine anderweitige Ersatzmöglichkeit (§ 839 I 2) |