Einleitende Übersicht Staatshaftungsrecht

Bearbeiter: RA Prof. Dieter Schmalz, Stand Juni 2006

Bei dem Staatshaftungsrecht handelt es sich um eine unübersichtliche Materie. Sie soll hier in einer Kurzform zusammenhängend und systematisch behandelt werden.

Überblick über die Rechtsinstitute und Anspruchsgrundlagen des Staatshaftungsrechts bei hoheitlichem Handeln

Ansprüche auf Ausgleich oder Wiederherstellung

Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz

(Auch im Folgenden finden sich Spezialvorschriften, weil sich die Einteilungen überschneiden.)

 

Zu den Ansprüchen auf Ausgleich oder Wiederherstellung gibt es keine neue Rspr. von grundsätzlicher Bedeutung. Hingewiesen werden kann auf BVerwG DVBl 2004, 1493, wonach ein Folgenbeseitigungsanspruch ausscheidet, wenn die Wiederherstellung aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (Beseitigung eines irrtümlich in einem Grundstück verlegten Kanals, wobei das Grundstück inzwischen mit einem mehrstöckigem Haus bebaut wurde). In der Praxis geht es meist um Ansprüche auf Entschädigung oder Schadensersatz. Die wichtigsten Ansprüche des Staatshaftungsrechts auf Ersatz in Geld sind solche aus