Bearbeiter: Prof. Dieter Schmalz/Dr. Gernot Schmalz-Brüggemann
Prüfungsschemata
1. Einleitung
Das juristische Arbeiten stellt die Suche nach Antworten der Rechtsordnung auf konkrete Fragen dar. Nach dem Auslegen und Aufgliedern der Fragestellung beginnt in Gutachtenform die Suche nach Antwortnormen oder vertraglichen Regelungen. Im Zivilrecht sind die Anspruchgrundlagen und Erlöschens- bzw. Hemmungsgründe herauszufinden; im Strafrecht die Straftatbestände, die Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe herauszufinden; im Verwaltungsrecht die Zuständigkeits-, Verfahrens- und Ermächtigungsvorschriften.
Bei häufig vorkommenden komplexeren Prüfungsabläufen hilft ein Aufbau- oder Prüfungsschema. Es handelt sich im wesentlichen um eine Anleitung, in welcher Reihenfolge bestimmte Antwortnormen zu prüfen sind und bildet zugleich eine Checkliste, damit vom Juristen nichts Relevantes bei der Beurteilung der Fragestellung übersehen wird. Die Verwendung von Aufbau- oder Prüfungsschemata ist regelmäßig höchst hilfreich und zeitsparend. Es muss jedoch vor typischen Fehlern der Anwendung gewarnt werden:
- Das Schema muss auf die Fallfrage passen.
Beispiel: In einem Klausurfall hatte die Behörde einen Subventionsbescheid zurückgenommen und zugleich den gezahlten Subventionsbetrag zurückverlangt. Die Fragestellung lautete: Ist die Rückforderung berechtigt? Zahlreiche Prüflinge wandten das Prüfungsschema „Rücknahme des rechtswidrigen VA“ an. Es war jedoch nach der Berechtigung der Rückforderung (Geltendmachung eines Anspruchs) gefragt. Deshalb hätte richtigerweise nach einer Ermächtigungsgrundlage für eine Rückzahlung gesucht werden und in diesem Zusammenhang erst geprüft werden, ob die Rückforderung von der Rechtmäßigkeit der Rücknahme abhängt.
- Jedes Aufbauschema muss auf die Besonderheiten des jeweiligen Falles angepasst werden.
Überflüssige Fragen sind nicht zu erörtern, zusätzliche, im Schema nicht enthaltene Gesichtpunkte können in Betracht kommen und die Prüfungsreihenfolge muss dem jeweiligen Fall angepasst werden
Beispiel: In einem Klausurfall waren die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruches aus Eigentum zu prüfen. Da die üblichen Aufbauschemata zuerst die Prüfung der Eigentumslage vorsehen, beschäftigten sich manche Prüflinge mit dieser (höchstschwierigen) Frage, obwohl die in Anspruch genommene Person nach dem Sachverhalt ersichtlich den Besitz verloren hatte.
2. Übersicht
Die Aufbauschemata finden sich beim JuraTelegramm regelmäßig thematisch zugeordnet bei den jeweiligen (Anspruchs- bzw. Ermächtigungs-) Normen oder zu Beginn eines Kapitels.
Hier finden sich darüber hinaus einige grundsätzliche Prüfungsschemata: