§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rückwirkungs-, Bestimmtheits- und Analogieverbot für das Strafrecht, Art. 103 II GG; Auslegung eines Strafgesetzes, Begrenzung der Auslegung durch den Wortsinn; Auslegung des zu § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) gehörenden § 142 II Nr. 2 StGB im Falle eines bloß unvorsätzlichen Verlassens des Unfallorts - BVerfG NJW 2007, 1666 („Unfall durch aufgewirbelten Rollsplit“)